Verleih von Musikinstrumenten

Regelungen zum Verleih der vereinseigenen Musikinstrumente

1. Voraussetzung

Der Entleiher muss Mitglied im Verein zur Förderung der musikalischen Ausbildung sein, in Friedberg wohnen oder in Friedberg Musikausbildung erhalten.

2. Verleiher

Verleiher und Eigentümer der Instrumente ist der Verein zur Förderung der musikalischen Ausbildung in Friedberg e.V.

3. Gegenstand

Als Leihinstrumente stehen Musikinstrumente gemäß Anlage 1 -Instrumentenliste- zur Verfügung. Die Instrumente sind durch eine Instrumentenversicherung zum Neuwert ausreichend versichert.

4. Entleiher

Die Instrumente können verliehen werden an:
a) Musikschüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
b) Musiklehrer/innen, die die Instrumente für den Unterricht benötigen.
c) andere Personen, die älter als 25. Jahre sind.

Das Schülerinteresse hat stets Vorrang vor dem Interesse des Lehrers und weiterer Personen.

5. Leihdauer

Die Instrumente werden grundsätzlich für ein Unterrichtsjahr entliehen. Falls für die Instrumente kein Bedarf für Schüler im 1. Unterrichtsjahr besteht, können diese ein weiteres Jahr an den selben Schüler oder andere Entleiher verliehen werden.

6. Leihgebühren

Die Leihgebühr orientiert sich am Neuwert der Instrumente und ist in der Instrumentenliste (Anlage 1) festgelegt und wird 1x jährlich per Lastschrift eingezogen.

7. Kaution

Es wird laut Anlage 1 -Instrumentenliste- mit der ersten Leihgebühr eine Kaution per Lastschrift erhoben. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Musikinstrumentes wird sie umgehend erstattet.

8. Vergabe

Über die Vergabe der Leihinstrumente entscheidet der Vorstand.

Instrumentenliste